Statuten

 1.    Die Vereinigung Philatelistischer Webmasters (PWO) hat das Ziel, den philatelistischen Webmastering zu fördern und zu entwickeln.
 2.    Die Vereinigung Philatelistischer Webmasters (PWO) ist eine gemeinnützige Organisation, die im Internet gegründet ist.
 3.    Seine Mitglieder sind Briefmarkensammler, die aktiv zur Entwicklung der Marke beitragen, die sich im Web versammelnd, interessante Briefmarkenartikel schreibend und Briefmarken-Bilder und Texte in deren Briefmarkenseiten kreativ integrieren.
 4.    Die Vereinigung Philatelistischer Webmasters (PWO) erleichtert die Beziehungen und den Austausch von Erfahrung unter seinen Mitgliedern, fördert direkte Kontakte, online- und off-line Arbeitsgruppen, Sitzungen, Foren, Wettbewerbe, allgemeine Ausstellungen und organisiert andere Tätigkeiten.
 5.    Um Mitglied zu werden, wendet sich ein Kandidat online mittels dem Anmeldeformular und wird dann automatisch in die Datenbank der Mitglieder eingeschlossen. Der Präsident entscheidet später, ob der Kandidat Mitglied wird, oder ob er nicht akzeptiert werden kann. Der übliche Grund der Verwerfung besteht darin, dass der Kandidat eine rein kommerzielle Seite präsentiert.
 6.    Es ist erforderlich, dass alle PWO Mitglieder die Bestimmungen der gegenwärtigen Statuten, sowie die Netiquette-Regeln beachten. Alle Mitglieder haben das Recht auf die Gemütlichkeit und sollen nicht verspammt oder zu häufig ohne ihre vorherige Einverständnis in Verbindung gesetzt werden. Die PWO unterstützen den Briefmarkencode der Ethik für den Gebrauch von UPU Mitglied-Ländern. Der Präsident, der vom Exekutivrat geholfen ist, hat das Recht, dieMitglieder zu verbannen welche wiederholter Weise die Bestimmungen der gegenwärtigen Statuten nicht beachten.
 7.    Die PWO Mitgliedschaft ist für Lebenszeit gültig, und ist zur Zeit kostenlos.
 8.    Um PWO zu verlassen, ist es notwendig aber genügend, den Präsidenten mittels E-Mail zu benachrichtigen. Gründe hierzu sind nicht erfordert, aber eine Erklärung wird begrüßt. Mitglieder welche ihren Wunsch die PWO zu verlassen geäussert haben, werden von der Datenbank gelöscht und werden nicht mehr auf der Liste der Mitglieder erscheinen.
 9.    Der Inhalt der Datenbank wird auf dem Net veröffentlicht. Dort werden der Name der Seite, die Art der Seite (Einstiegsseite, Postautorität, Briefmarkenorganisation), die URL-ANSCHRIFT der Seite, der Name des Autors, des Landes und der E-Mail-Adresse des Webmasters gezeigt.
10.    Die PWO wird von einem Präsidenten und von einem Personal von Offizieren geführt, die den Exekutivrat zusammensetzen.
11.    Die Mitglieder des Exekutivrats werden vom Exekutivrat, entweder durch ein inneres Verfahren, oder wegen einer Bitte eines PWO Mitgliedes hinzugewählt. Es wird erwartet, dass ein Kandidat ein kurzes Aktenbündel bezüglich seine Tätigkeit im Netz, der Adresse ihrer/seiner Website (S), Web Briefmarkenpreise und Verweisungen präsentiert. Der Kandidat wird durch die E-Mail über die Entscheidung des Exekutivrats informiert.
12.    Es wird erwartet, dass ein Mitglied des Exekutivrats der PWO nicht nur ein Pionier der Briefmarkentätigkeit im Net ist, sondern auch dass sie/er andere Briefmarkensammler zur Veröffentlichungs-Tätigkeit ermutigt, dass sie/er bereits mehrere Seiten veröffentlicht hat, die von ihm/ihr geschaffen sind, und dass sie/er bereit ist, eine Zeit mit der Tätigkeit und mit der Entwicklung des PWO zu investieren.
13.    Die Liste der Exekutivratsmitglieder wird auf der PWO Seite veröffentlicht.
14.    Ein wichtigez Ziel der PWO ist, an der Weiterentwicklung von Regulierungen und Regeln für Website-Wettbewerben teilzunehmen, in der Vorbereitung von fähigen Richtern zu helfen und zu verfolgen/kommentieren, wie die Wettbewerbe zwischen den Websites organisiert sind.
15.    Die Liste international genehmigter und anerkannter Richter und deren Kompetenz wird auf der PWO Seite veröffentlicht.
16.    Die Tätigkeit des PWO wird durch Spenden und Gebühren gesichert, die für die Teilnahme in verschiedenen Tätigkeiten, wie Wettbewerbe oder spezielle Foren und durch den Raum gefordert werden können, welche auf seiner Seite für die Werbung zu kommerziellen Briefmarkenorganisationen angeboten ist.
17.    PWO Mitglieder werden über die Tätigkeiten Ihrer Vereinigung durch Artikel informiert, die auf dieser Seite und/oder mit E-Mail zusammen mit Informationen bezüglich der Aktualisierungen dieser Seite veröffentlicht sind. Wenn gehalten und notwendig könnte auch ein Rundschreiben veröffentlicht werden und über E-Mail verteilt werden.
18.    Der Präsident, vom Exekutivrat unterstützt, ist für die Beziehungen mit anderen Briefmarkenorganisationen, wie WADP, FIP, UPU, AIJP und ASCAT verantwortlich. Er kann spezielle Beziehungen zwischen PWO und diesen Organisationen herstellen.
19.    Die PWO unterstützt aktiv die Anstrengungen der Weltvereinigung für die Entwicklung der Philatelie (WADP) in seiner Tätigkeit der Philatelie-Promotion weltweit und in seinem Kampf gegen die ungesetzlichen (illegal) Marken. Die Information über ungesetzliche Marken wird regelmäßig auf der PWO Seite veröffentlicht. Es wird allen PWO Mitgliedern ausführlich verboten, für diese Produkte Werbung zu machen oder diese durch ihre Seiten zu verkaufen.
20.    Die verwendeten offiziellen Sprachen des PWO, um mit dem Präsidenten und mit dem Sekretariat zu kommunizieren, sind Englisch, Französisch und Deutsch.
21.    Die englische Version der PWO Statuten ist die offizielle.
22.    Falls nötig, können die gegenwärtigen Statuten vom Präsidenten, unterstützt vom Exekutivrat, geändert oder angepasst werden. Dieses um die notwendige Flexibilität in der Wirkung des PWO zu sichern. Die PWO Mitglieder werden über die Änderungen durch diese Seite und/oder durch Email informiert.